Hallo zusammen und mal wieder habe ich ein paar fragen ich hoffe man kann mir diese beantworten. :)
Ich werde mich in naher Zukunft vom Arbeitgeber versetzten lassen (andere Fiale im anderen Bundesland), allerdings habe ich dann für 12 Monate wieder einen befristeten Arbeitsvertrag aber das nehme ich in Kauf dafür das ich wieder bei meiner Familie und meinen Freunden sein kann. Kann der Insolvenzverwalter da Stress machen wegen der Befristung?
Muss ich den IV fragen ob ich umziehen kann oder reicht es ihm das mitzuteilen?
Dann habe ich eine frage zu den Genossenschaftsanteilen.
Vor der Inso bin ich in eine Genossenschaftswohnung gezogen wo ich Genossenschaftsanteile hinterlegen musste. Wie schaut es aus? Jetzt befinde ich mich noch im Eröffneten Insolvenzverfahren wenn ich die ANteile jetzt bekommen würde, würde diese ja zur Masse gehen. Richtig?
Nun ist es so wenn ich jetzt meine Wohnung kündigen sollte dann bekomme ich die Anteile erst 2018 zurück. Wenn bis dahin das Gerichtliche verfahren beendet ist und ich in der WPV bin kann ich dann die ANteile dann behalten?
Ich frage deshalb weil ich ja die Wohnung im laufenden Verfahren kündige aber die Anteile erst nach über ein Jahr ausbezahlt bekomme.
Würde mich über eine ANtwort freuen
Ich werde mich in naher Zukunft vom Arbeitgeber versetzten lassen (andere Fiale im anderen Bundesland), allerdings habe ich dann für 12 Monate wieder einen befristeten Arbeitsvertrag aber das nehme ich in Kauf dafür das ich wieder bei meiner Familie und meinen Freunden sein kann. Kann der Insolvenzverwalter da Stress machen wegen der Befristung?
Muss ich den IV fragen ob ich umziehen kann oder reicht es ihm das mitzuteilen?
Dann habe ich eine frage zu den Genossenschaftsanteilen.
Vor der Inso bin ich in eine Genossenschaftswohnung gezogen wo ich Genossenschaftsanteile hinterlegen musste. Wie schaut es aus? Jetzt befinde ich mich noch im Eröffneten Insolvenzverfahren wenn ich die ANteile jetzt bekommen würde, würde diese ja zur Masse gehen. Richtig?
Nun ist es so wenn ich jetzt meine Wohnung kündigen sollte dann bekomme ich die Anteile erst 2018 zurück. Wenn bis dahin das Gerichtliche verfahren beendet ist und ich in der WPV bin kann ich dann die ANteile dann behalten?
Ich frage deshalb weil ich ja die Wohnung im laufenden Verfahren kündige aber die Anteile erst nach über ein Jahr ausbezahlt bekomme.
Würde mich über eine ANtwort freuen