Hallo,
Zwei Sachverhalte:
1.ich bin seit 2015 in einer Schuldnerberatung und derzeit sind alle Gläubiger angeschrieben worden(es sind 6 Gläubiger mit einer Gesamtsumme von 40.843,00 ))Ein Gläubiger hiervon ist eine Bank,bei der ich mit meiner geschiedenen Frau in 2014 einen gesamtschuldnerischen Kredit aufgenommen hatte.Im Zuge eines Vergleiches neben dem Scheidungsverfahren wurde sich darauf geeinigt den Kredit zunächst gemeinsam zu bedienen.Ich habe auf Anraten meiner Schuldnerberaters die Zahlungen aber im Oktober 2016 eingestellt.Meine Ex-Frau hat so für Oktober-Dezember 2016 die Gesamtraten übernommen und gleichzeitig ein Versäumnisurteil auf dem Vergleich erwirkt (Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 über 1400 +Zinsen +Verfahrensgebühren).Ebenfalls hat sie eine Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage zur Ablösung eines Kredites aus eigenem verschulden..erwirkt (habe bisher nichts von der Staatsanwaltschaft gehört)
Nun ist es so,daß SIE den Kredit im Dezember vollständig abgelöst hat (über 50.000).Durch die Ablösung ist es nun zu einem Guthaben aus der Restschuldversicherung gekommen in Höhe von 2.806,56 .Die Bank hat mit die Erledigung des Kredites mitgeteilt und mich um die Angabe meiner Kontonummer gebeten zur Auszahlung eines Guthabens aus der RSV.Ich habe den Betrag tatsächlich erhalten und diesen abgeholt um diesen vor einer event.Pfändung vor anderen Gläubigern zu schützen.ICH BEABICHTIGE NICHT DAS GELD AUSZUGEBEN ODER ZU VEREINAHMEN.
Ich habe eine genaue Aufschlüsselung der Auszahlung aus der RSV von der Versicherung verlangt,da ich ja auch 22 Monate den Kredit bedient habe obwohl dieser nach 33 Monate von meiner Ex abgelöst wurde.Schreiben liegt mir aber noch nicht vor..
Der Schuldnerberater,den ich hierüber informiert habe,war naturlich sauer,daß ich zum einen die Kontonummer der Bank mitgeteilt habe und überhaupt das Geld angenommen habe.
Was soll ich nun tun,ich bin völlig ratlos!
Ich sehe folgende Optionen (Bitte um Korrektur falls ich da völlig falsch liege):
1.Zahlung der erhaltenen Gutschrift an meine Ex?
2.Zahlung des nur in dem titulierten Versäumnisurteils angegeben Betrages an meine Ex?
3.Geld zunächst zurückhalten und abwarten bis es zu dem gerichtlichen Schuldenbereinigungverfahren kommt (Stufe 2)?
4.Aufhebung des Versäumnisurteils bei Gericht beantragen, da die Kreditschuld gegenüber der Bank ja getilgt ist?
Sie ist laut bisher aussergerichtlichem Schuldenbereinigungsplan der Schuldnerberatung mit einer 66,16 % -Quote gegenüber den anderen Gläubigern aufgestellt.
2.)
Noch eine wichtige Frage zuletzt.Ich bin an der Tilgung und einer möglichen Vermeidung eines Insolvenzverfahrens interessiert.In wie weit gibt es gegenüber Banken ein Verhandlungsspielraum um die Schuld zu verringern.Ich habe gelesen das meine möglicher Verhandlungsspielraumvon 8-20 % der eigentlichen Schuld besteht,da den Banke es lieber ist,Geld zu sehen als völlig leer auszugehen.Ist das realisitisch oder alles nur Theorie?
DANKE für die Antworten
Zwei Sachverhalte:
1.ich bin seit 2015 in einer Schuldnerberatung und derzeit sind alle Gläubiger angeschrieben worden(es sind 6 Gläubiger mit einer Gesamtsumme von 40.843,00 ))Ein Gläubiger hiervon ist eine Bank,bei der ich mit meiner geschiedenen Frau in 2014 einen gesamtschuldnerischen Kredit aufgenommen hatte.Im Zuge eines Vergleiches neben dem Scheidungsverfahren wurde sich darauf geeinigt den Kredit zunächst gemeinsam zu bedienen.Ich habe auf Anraten meiner Schuldnerberaters die Zahlungen aber im Oktober 2016 eingestellt.Meine Ex-Frau hat so für Oktober-Dezember 2016 die Gesamtraten übernommen und gleichzeitig ein Versäumnisurteil auf dem Vergleich erwirkt (Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 über 1400 +Zinsen +Verfahrensgebühren).Ebenfalls hat sie eine Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage zur Ablösung eines Kredites aus eigenem verschulden..erwirkt (habe bisher nichts von der Staatsanwaltschaft gehört)
Nun ist es so,daß SIE den Kredit im Dezember vollständig abgelöst hat (über 50.000).Durch die Ablösung ist es nun zu einem Guthaben aus der Restschuldversicherung gekommen in Höhe von 2.806,56 .Die Bank hat mit die Erledigung des Kredites mitgeteilt und mich um die Angabe meiner Kontonummer gebeten zur Auszahlung eines Guthabens aus der RSV.Ich habe den Betrag tatsächlich erhalten und diesen abgeholt um diesen vor einer event.Pfändung vor anderen Gläubigern zu schützen.ICH BEABICHTIGE NICHT DAS GELD AUSZUGEBEN ODER ZU VEREINAHMEN.
Ich habe eine genaue Aufschlüsselung der Auszahlung aus der RSV von der Versicherung verlangt,da ich ja auch 22 Monate den Kredit bedient habe obwohl dieser nach 33 Monate von meiner Ex abgelöst wurde.Schreiben liegt mir aber noch nicht vor..
Der Schuldnerberater,den ich hierüber informiert habe,war naturlich sauer,daß ich zum einen die Kontonummer der Bank mitgeteilt habe und überhaupt das Geld angenommen habe.
Was soll ich nun tun,ich bin völlig ratlos!
Ich sehe folgende Optionen (Bitte um Korrektur falls ich da völlig falsch liege):
1.Zahlung der erhaltenen Gutschrift an meine Ex?
2.Zahlung des nur in dem titulierten Versäumnisurteils angegeben Betrages an meine Ex?
3.Geld zunächst zurückhalten und abwarten bis es zu dem gerichtlichen Schuldenbereinigungverfahren kommt (Stufe 2)?
4.Aufhebung des Versäumnisurteils bei Gericht beantragen, da die Kreditschuld gegenüber der Bank ja getilgt ist?
Sie ist laut bisher aussergerichtlichem Schuldenbereinigungsplan der Schuldnerberatung mit einer 66,16 % -Quote gegenüber den anderen Gläubigern aufgestellt.
2.)
Noch eine wichtige Frage zuletzt.Ich bin an der Tilgung und einer möglichen Vermeidung eines Insolvenzverfahrens interessiert.In wie weit gibt es gegenüber Banken ein Verhandlungsspielraum um die Schuld zu verringern.Ich habe gelesen das meine möglicher Verhandlungsspielraumvon 8-20 % der eigentlichen Schuld besteht,da den Banke es lieber ist,Geld zu sehen als völlig leer auszugehen.Ist das realisitisch oder alles nur Theorie?
DANKE für die Antworten