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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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P-Konto per Einstweiliger Verfügung bekommen

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Liebe Leute,

Ich wollte am 17.10.2016 mein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
Den schriftlichen Antrag dazu hatte ich abgegeben.

Allerdings verlangte die Bank das ich folgendes Unterschreiben sollte:

Punkt 3.
Verfügungen über das Pfändungsschutzkonto sind nur während unserer Kassenöffnungszeiten in unseren Geschäftsräumen möglich.
Im Falle von Pfändungen kann der Kontoinhaber über seine Pfändungsfreibeträge nur verfügen , soweit das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto in entsprechender Höhe vorhanden ist.
Die Nutzung von Geldautomaten oder Kontoauszugsdruckern ist nicht möglich und etwaig ausgehändigte Kreditkarten und SparkassenCards sind zurückzugeben.
Vorhandene Daueraufträge werden gelöscht.


Dies wollte ich nicht da mir das Urteil des BGH´s vom 16.07.2013 (XI ZR 260/12) bekannt war.
Trotz Zeugen weigerte sich die Bank das Konto umzuwandeln.
Daraufhin reichte bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse ein.

Es kam zur mündlichen Verhandlung.

Diesen Streit habe ich gewonnen.

Mit dem AZ 31 C 587/16 vom 09.11.2016 wird die Bank gezwungen es ohne diesen Punkt umzuwandeln.

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