Guten Morgen Zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. des Pfändungsbetrages.
Es steht ja das der Betrag über 3292,09 voll pfändbar ist.
Wenn ich jetzt zum Beispiel 3500 netto hätte, würden mit dann 207,91 abgezogen werden oder der Pfändungsbetrag bei der höchsten Stufe mit 2 unterhaltsverpflichteten noch on top?
Also zum Beispiel mit 2 unterhaltsverpflichteten:
3290 Pfändung nach Tabelle 634,72 + die 207,91 aus dem Beispiel die ja dann sowieso einbehalten werden, da ich über die 3292,09 Grenze bin.
Daraus resultier dann, dass ich ein Gehalt von ~2655 hätte, richtig?
Danke für euer Feedback.
Gruß
Dennis
ich habe eine Frage bzgl. des Pfändungsbetrages.
Es steht ja das der Betrag über 3292,09 voll pfändbar ist.
Wenn ich jetzt zum Beispiel 3500 netto hätte, würden mit dann 207,91 abgezogen werden oder der Pfändungsbetrag bei der höchsten Stufe mit 2 unterhaltsverpflichteten noch on top?
Also zum Beispiel mit 2 unterhaltsverpflichteten:
3290 Pfändung nach Tabelle 634,72 + die 207,91 aus dem Beispiel die ja dann sowieso einbehalten werden, da ich über die 3292,09 Grenze bin.
Daraus resultier dann, dass ich ein Gehalt von ~2655 hätte, richtig?
Danke für euer Feedback.
Gruß
Dennis