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Vorpfändung, vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845

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Ich hab von einem Inkassobüro über einen Gerichtsvollzieher (also schon mit gelbem Umschlag) ein Schreiben betr. eine Vorpfändung erhalten (Anspruch D an Banken), finanzieller Hintergrund hier sog. Hartz IV, Forderung ca. 500 Euro, Hauptforderung davon nicht mal 150, aber man kennt es ja mit den Zinsen etc. bei diesen "Institutionen" (vollstreckbarer Titel scheint zu existieren bzw. wird in dem Schreiben erwähnt, Uralt-Sache von ca. 1990)

Etwas kurios (und zumindest für den Moment gut) ist, dass das Konto gar nicht mehr existiert (ich hatte darüber mal längere Zeit, ich glaube 2 oder 3 Jahre lang, kleinere Raten an das Inkassobüro gezahlt, das dann aber irgendwann mal eingestellt, weil es finanziell einfach nicht mehr ging, ist auch schon wieder bestimmt 1 oder 2 Jahre her), mein aktuelles Konto kennen sie im Moment anscheinend nicht, dürfte ja aber nicht schwierig herauszufinden sein und dann ist das Problem ja schlagartig wieder da (wenn ich es richtig sehe, könnte ich nach so einem Schreiben ja keinen Cent mehr vom Konto abholen ? Mehr als diese 500 Euro sind nämlich tatsächlich so gut wie nie drauf oder höchstens mal Anfang des Monats)

Wichtig scheint mir in dem Zusammenhang, dass ich bis jetzt kein P-Konto habe (so richtig scharf war ich bisher natürlich nicht darauf), was wäre jetzt also am besten zu tun: mein bestehendes Konto doch möglichst schnell in ein P-Konto umwandeln ? Noch mal Kontakt mit dem Inkassoladen aufnehmen (Kopie des Titels und Aufstellung der bisher geleisteten Zahlungen anfordern ? Hab auch für kleine Raten wie gesagt aber praktisch kein Geld, da z. B. auch noch Darlehen beim Jobcenter abzuzahlen etc.) ? Hoffen, dass sie den Vorgang abbrechen und nicht noch mal einen Vollstreckungs- oder Pfändungsbescheid erwirken ? Ist aber wohl eher unwahrscheinlich, wenn sie jetzt schon so weit gegangen sind (EV hab ich schon vor ca. 2 Jahren leider auch wegen so einer relativ kleinen Uralt-Sache abgeben müssen)

Ein P-Konto kann man meines Wissens ja quasi rückwirkend einrichten, glaube ich, aber die Frist (4 Wochen ?) würde dann jetzt schon ab Datum der Zustellung dieses Vorpfändung-Schreibens laufen ? Konto einfach normal weiterlaufen lassen auf dem Hintergrund jetzt zu gefährlich ? Könnte es kritisch werden, wenn ich erst "irgendwann später" in ein P-Konto umwandle, weil die Pfändung ja schon ab ca. 20.10. (Datum des Schreibens mit der Vorpfändung) gilt ? Mögliche Argumentation von denen also in etwa, dass ich im Oktober ja noch kein P-Konto hatte etc.

Eine Antwort wäre nett, ist mir jetzt doch etwas speziell mit Vorpfändung und bisher ohne P-Konto etc., ich wusste bis jetzt nicht mal, dass es so ein Instrument vorläufiges Zahlungsverbot überhaupt gibt, scheint ja für manche Gläubiger oder Inkassoläden auch ein gefundenes Fressen zu sein

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