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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Aufhebung Insolvenzverfahren / Erteilung Restschuldbefreiung , DATUM ?

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Servus liebe Gemeinde :-)

ich habe durch vorzeitige Zahlung einer Summe X an meine Gläubiger die Aufhebung des Verfahrens bewirkt ( 3 Jahre würde es sonst noch laufen ).
Die Zustimmungen der Gläubiger sind da und das Gericht wurde angeschrieben um die Aufhebung bzw. Erteilung der Restschuld zu erteilen.
Und hier habe ich eine Frage. Zu welchem Datum ist das dann? Also wenn z.b. am 28.10.2016 das Gericht die Aufhebung beschließt ist das dann Rückwirkend für den laufenden Monat oder halt genau an diesem Tag. Oder wenn am 8. November die Bestätigung kommt gilt das dann ab dem Tag oder für den Monat? ich frage deshalb weil ich ja aktuell noch jeden Monat den Pfändbaren Betrag abführen muss.
Und natürlich ist das alles Geld in ein Schwarzes Loch. Wenn es also z.b. am 8 November aufgehoben wird muss ich dann noch für den kompletten November den Pfändbaren Betrag zahlen ?Oder anteilig ? Und umgekehrt wie ist es falls es noch im Oktober klappt??

Danke für Eure Hilfe

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