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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Forderungsverkauf/Eingehensbetrug

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Moin,

Situation: person/Gesellschaft A leistet, trotz bekannter, deutlicher aktiver Hinweisung von Person B auf deren finanzielle Not eine größere Dienstleistung ( wert über 4000eur).
Nach mehrmaliger erfolgloser Bitte um Kostenstellung erhält person B dann auch eine Rechnung von A.
Auf Frage von Person B, ob sie einen Abschlag zeitnah zahlen soll erfährt person B, das sie " die Rechnung entsorgen soll, und auf die Rechnung des factoring-Unternehmens von Person A warten soll, welches ( telefonmündliche info) jedoch problemlos Ratenzahlung gewären würde

Eine Woche später kommt Rechnung von Unternehmen C. Ratenzahlung sei möglich, jedoch in einer Höhe die für Person B nicht aufbringbar ist.

Daraufhin läßt Unternehmen C mittels Klage bei Gericht wegen Verdacht auf Eingehensbetrug ( als " Beweis" legt sie eine Erklärung einer Schuldenberaterin von Person B vor, die über die finanzielle Situation aufklärt und um Stundung bis Jahresende bittet...das war so mit Person B nicht abgesprochen, die Schuldenberaterin sollte eine geringere Rate aushandeln)

Vor Gericht wird als Zeuge für Unternehmen C ein Vertreter von Gesellschaft A geladen, der angibt, ihm seie die finanzielle Situation von Person B nicht bekannt gewesen, sie hätte ihm falsche Tatsachen vorgespiegelt, er läßt Informationen aus, erinnert sich an wenig. Behauptet aber betriebsüblicher Ablauf sei Aufklärung über die zu erwartenden Kosten, einholung einer Schufaauskunft ( person B hat P-Konto ohne Pfändungen, keine weiteren Titel), Vorlage und yunterzeichnung durch Kunde einer Abtretungserkläung fürs Factoring ( person B erinnert sich nicht irgendetwas unterzeichnet zuaben)

Für Person B sagt bei Gericht eine Zeugin aus, die mit Unternehmen A telefoniert hat noch bevor person B dort ankam, und eine Bürgschaft über 200 euro angegeben hat mittels übermittlung ihrer Adress und Bankdaten ( darauf wurde nie zurückgegriffen im Verlauf von unternehmen A), und bei duesem Telefonat deutlich sagte ich bürge in Höhe von 200 eur für person B, die ÜBER KEINERLEI MITTEL VERFÜGT. Eine weitere Zeugin, die bei der Fahrt zu unternehmen A person B begleitete bezeugt, das der inhalt des Anrufes der ersten Zeugin bei Ankunft bei Unternehmen A schriftlich festgehalten war, dieser Anruf galt auch als Anmeldung.


Person B ist zahlungswillig, hat 500 eur Abschlag auf die Forderung recht bald gezahlt, zahlt nun Raten auf die Hauptforderung.

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Soweit...hoff es steigt jemand durch. Meine Frage nun, es läuft vor Gericht merkwürdig, Richter will z.b. Zur Urteilsfindung die Aussage über die Bürgschaft der Zeugin nicht heranziehen.

Was fällt euch dazu ein?
Lieben gruß, verzweifelter chips

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