Hallo Zusammen,
ich bin in der Wohlverhaltensperiode.
Meine Frau und ich haben nun, aufgrund hohe Steuernachzahlungen, die Klassen von 3/5 auf 4/4 gewechselt - unter anderem auch, um die geforderten Steuervorauszahlungen zu umgehen.
Nun erwartet ich, dass korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen von beiden Arbeitgebern erstellt werden, die die neuen Klassen zum 01.01. berücksichtigen. Ist diese Annahme korrekt?
Wenn ja, würde sich für mich (ich war in 3) eine höhere nachträgliche Besteuerung ergeben und somit ein geringeres Nettoeinkommen für die Monate Januar bis März. Wie wirkt sich das nachträglich geringere Nettoeinkommen auf die bereits gepfändeten Beträge aus? Kann ich dann verlangen, dass im nächsten Monat weniger gepfändet wird?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich bin in der Wohlverhaltensperiode.
Meine Frau und ich haben nun, aufgrund hohe Steuernachzahlungen, die Klassen von 3/5 auf 4/4 gewechselt - unter anderem auch, um die geforderten Steuervorauszahlungen zu umgehen.
Nun erwartet ich, dass korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen von beiden Arbeitgebern erstellt werden, die die neuen Klassen zum 01.01. berücksichtigen. Ist diese Annahme korrekt?
Wenn ja, würde sich für mich (ich war in 3) eine höhere nachträgliche Besteuerung ergeben und somit ein geringeres Nettoeinkommen für die Monate Januar bis März. Wie wirkt sich das nachträglich geringere Nettoeinkommen auf die bereits gepfändeten Beträge aus? Kann ich dann verlangen, dass im nächsten Monat weniger gepfändet wird?
Vielen Dank für eure Hilfe.