Nachdem Unfalltod meines Mannes erhalte ich von der Berufsgenossenschaft Witwenrente meine 2 Kinder Halbweisenrente. Zudem bekomme ich Kindergeld. Da eines meiner 2 Kinder ein Pflegekind ist bekomme ich für dieses Pflegegeld vom Jugendamt aber nur noch die hälft da er ja Halbweisenrente bekommt. Nun meine frage was ist davon Pfändbar oder ann und darf man davon überhaupt was pfäden?
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