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Aufrechnung mehrerer Darlehen nach § 42a SGB II

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Hi,
wenn Ihr Klienten habt, die ALG II beziehen und denen vom Jobcenter mehrere Darlehen parallel aufgerechnet werden, sollte die Begrenzung auf 10% des Regelbedarfs gefordert werden, denn inzwischen ist die Fachliche Weisung zu § 42a SGB II aktualisiert worden.

Fassung vom 21.03.2016:
Rz. 42a.13 Änderung der Rechtsauffassung: Die Aufrechnung mehrerer Darlehen ist auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt.

Gruß
Ingo

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