Hi,
wenn Ihr Klienten habt, die ALG II beziehen und denen vom Jobcenter mehrere Darlehen parallel aufgerechnet werden, sollte die Begrenzung auf 10% des Regelbedarfs gefordert werden, denn inzwischen ist die Fachliche Weisung zu § 42a SGB II aktualisiert worden.
Fassung vom 21.03.2016:
Rz. 42a.13 Änderung der Rechtsauffassung: Die Aufrechnung mehrerer Darlehen ist auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt.
Gruß
Ingo
wenn Ihr Klienten habt, die ALG II beziehen und denen vom Jobcenter mehrere Darlehen parallel aufgerechnet werden, sollte die Begrenzung auf 10% des Regelbedarfs gefordert werden, denn inzwischen ist die Fachliche Weisung zu § 42a SGB II aktualisiert worden.
Fassung vom 21.03.2016:
Rz. 42a.13 Änderung der Rechtsauffassung: Die Aufrechnung mehrerer Darlehen ist auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt.
Gruß
Ingo