Hallo ,
ich habe bei einem online Handel etwas gekauft , leider habe ich mich bei der Bezahlung um ein Paar tage verspätet .
Den offen Betrag , 104,80 Euro und die geforderten Mahngebühren von 3 Euro , habe ich an den Händler direkt überwiesen .
Zwischenzeitlich hatte der Onlinehändler den offenen Betrag ( 104,80 Euro + 3 Euro )an eine Inkassofirma weitergegeben.
Die Inkassofirma möchte nun von mir 70,72,Euro Gebühren haben :
58,50 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag , Verzugsschaden §§ 280,286 BGB , 1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.Vm Nr. 2300 VV RVG
und
11,70 Post und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr.7002 VV RVG
und Zinsen .
Ist das so richtig ? oder kann man da was Wegkürzen ?
Grüße an alle
ich habe bei einem online Handel etwas gekauft , leider habe ich mich bei der Bezahlung um ein Paar tage verspätet .
Den offen Betrag , 104,80 Euro und die geforderten Mahngebühren von 3 Euro , habe ich an den Händler direkt überwiesen .
Zwischenzeitlich hatte der Onlinehändler den offenen Betrag ( 104,80 Euro + 3 Euro )an eine Inkassofirma weitergegeben.
Die Inkassofirma möchte nun von mir 70,72,Euro Gebühren haben :
58,50 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag , Verzugsschaden §§ 280,286 BGB , 1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.Vm Nr. 2300 VV RVG
und
11,70 Post und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr.7002 VV RVG
und Zinsen .
Ist das so richtig ? oder kann man da was Wegkürzen ?
Grüße an alle