Hallo,
meine Schwester (60 Jahre) befindet sich seit zwei Jahren (Aug. 2014) im Insolvenzverfahren. Im April d.J. erging der Beschluss nach § 200 InsO, wonach das Verfahren aufgehoben sei. Allerdings wird weiterhin das Arbeitseinkommen nach Tabelle (zwischen 250 bis 450 mtl.) gepfändet und an den Treuhänder abgeführt. Wegen erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen und häufiger Arbeitsunfähigkeit möchte der Arbeitgeber mit meiner Schwester einen Altersteilzeitvertrag über 36 Monate abschließen, damit sie in 18 Monaten in die Freizeitphase eintreten kann und in weiteren 18 Monaten in die Regelaltersrente wechseln kann. Weil das Arbeitseinkommen um 30 % sinkt, wären nur noch geringe Beträge pfändbar.
Hätte der Abschluss des Altersteilzeitvertrages Probleme mit dem Treuhänder zur Folge?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Angelika
meine Schwester (60 Jahre) befindet sich seit zwei Jahren (Aug. 2014) im Insolvenzverfahren. Im April d.J. erging der Beschluss nach § 200 InsO, wonach das Verfahren aufgehoben sei. Allerdings wird weiterhin das Arbeitseinkommen nach Tabelle (zwischen 250 bis 450 mtl.) gepfändet und an den Treuhänder abgeführt. Wegen erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen und häufiger Arbeitsunfähigkeit möchte der Arbeitgeber mit meiner Schwester einen Altersteilzeitvertrag über 36 Monate abschließen, damit sie in 18 Monaten in die Freizeitphase eintreten kann und in weiteren 18 Monaten in die Regelaltersrente wechseln kann. Weil das Arbeitseinkommen um 30 % sinkt, wären nur noch geringe Beträge pfändbar.
Hätte der Abschluss des Altersteilzeitvertrages Probleme mit dem Treuhänder zur Folge?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Angelika