Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag habe ich folgenden Passus:
"§6 Gehaltsverpfändung oder Abtretung
Der Arbeitnehmer darf Vergütungsansprüche nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers verpfänden oder abtreten
In jedem Fall hat der Arbeitnehmer die durch die Pfändung, Verpfändung oder Abtretung erwachsenen Kosten zu tragen. Die zu ersetzenden Kosten sind pauschaliert und betragen je zu berechnender Pfändung, Verpfändung oder Abtretung 50,-. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten diese in Ansatz zu bringen."
Im Internet fand ich nur Infos dazu, das solche Klauseln in Arbeitsverträgen ungültig wären, AUSSER es würde darauf hingewiesen das der Arbeitnehmer geringere Kosten geltend machen kann.
Weis dazu jemand genaueres?
Danke,
in meinem Arbeitsvertrag habe ich folgenden Passus:
"§6 Gehaltsverpfändung oder Abtretung
Der Arbeitnehmer darf Vergütungsansprüche nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers verpfänden oder abtreten
In jedem Fall hat der Arbeitnehmer die durch die Pfändung, Verpfändung oder Abtretung erwachsenen Kosten zu tragen. Die zu ersetzenden Kosten sind pauschaliert und betragen je zu berechnender Pfändung, Verpfändung oder Abtretung 50,-. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten diese in Ansatz zu bringen."
Im Internet fand ich nur Infos dazu, das solche Klauseln in Arbeitsverträgen ungültig wären, AUSSER es würde darauf hingewiesen das der Arbeitnehmer geringere Kosten geltend machen kann.
Weis dazu jemand genaueres?
Danke,