Hallo zusammen,
kann mir das Thema mal jemand erklären oder sagen ob ich richtig denke.
Ehemann verstirbt, es gibt eine Ehefrau und zwei volljährige Kinder.
Ehefrau schlägt Erbschaft aus. Die Ehefrau bleibt aber "bestattungspflichtig" (außer in Rheinland-Pfalz, da ist wohl der Erbe bestattungspflichtig) und stellt einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 74 SGB XII und erfüllt die dortigen Voraussetzungen.
1. Leistet dann der Sozialleistungsträger erstmal und fordert von den Kindern zurück oder kommt § 74 SGB XII gar nicht in Frage, wenn leistungsfähige Kinder vorhanden sind ?
2. Spielt es eine Rolle ob ein oder mehrere Kinder die Erbschaft ausschlagen oder bleiben die ausschlagenden Verwandten über § 1615 BGB immer in der Haftung ? Oder gibt es eine Reihenfolge: zuerst die Erben, dann die Unterhaltspflichtigen ?
3. Und dann noch ein Spezialfall: Ehefrau schlägt Erbschaft nicht aus, erbt z.B. Euro 5.000,- ist aber selbst in eröffnetem Insolvenzverfahren. Was geschieht dann ?
Ich blick da nicht so richtig durch und hoffe, ich hab wenigstens die Fragen verständlich formuliert.
Gruß,
Dirk
kann mir das Thema mal jemand erklären oder sagen ob ich richtig denke.
Ehemann verstirbt, es gibt eine Ehefrau und zwei volljährige Kinder.
Ehefrau schlägt Erbschaft aus. Die Ehefrau bleibt aber "bestattungspflichtig" (außer in Rheinland-Pfalz, da ist wohl der Erbe bestattungspflichtig) und stellt einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 74 SGB XII und erfüllt die dortigen Voraussetzungen.
1. Leistet dann der Sozialleistungsträger erstmal und fordert von den Kindern zurück oder kommt § 74 SGB XII gar nicht in Frage, wenn leistungsfähige Kinder vorhanden sind ?
2. Spielt es eine Rolle ob ein oder mehrere Kinder die Erbschaft ausschlagen oder bleiben die ausschlagenden Verwandten über § 1615 BGB immer in der Haftung ? Oder gibt es eine Reihenfolge: zuerst die Erben, dann die Unterhaltspflichtigen ?
3. Und dann noch ein Spezialfall: Ehefrau schlägt Erbschaft nicht aus, erbt z.B. Euro 5.000,- ist aber selbst in eröffnetem Insolvenzverfahren. Was geschieht dann ?
Ich blick da nicht so richtig durch und hoffe, ich hab wenigstens die Fragen verständlich formuliert.
Gruß,
Dirk