Die RSB gilt für alle Forderungen, die im Zeitpunkt der Insoeröffnung bestanden. VbuH-Forderungen und ähnliches ausgenommen. Sie gilt daher für Hauptforderungen und die bis zur Eröffnung entstandenen Zinsen und Säumniszuschläge.
Wie ist das aber mit möglichen Zinsen nach der Eröffnung?
Fällen dieser wie Neu Schulden nicht unter die RSB oder teilen sie das Schicksal ihrer Hauptforderung und fürsie ggilt auch die RSB?
Wie ist das aber mit möglichen Zinsen nach der Eröffnung?
Fällen dieser wie Neu Schulden nicht unter die RSB oder teilen sie das Schicksal ihrer Hauptforderung und fürsie ggilt auch die RSB?