Hallo,
ich habe eine Steuererklärungsrückzahlung in einem Monat. Davon möchte ich mein Altkonto ausgleichen und kündigen und dazu eine Otto Rechnung bezahlen. Bei beiden befinde ich mich nicht in einem Mahnstatus, auch sind keinerlei Rechnungen angemahnt oder Pfändungen oder Inkasso hier am Laufen.
Damit wenigstens diese weg sind und weniger Probleme vorhanden sind.
Denn ich will nur mit meinen zwei Hauptgläubigern in die Insolvenz. Außerdem wollte ich keine Probleme mit Otto, bei dem ich ab und zu Kleinigkeiten bestelle.
Ist das erlaubt? Es ist noch kein Antrag auf Insolvenz gestellt. Es handelt sich hier um kleine Beträge von je 300 und 400 Euro.
ich habe eine Steuererklärungsrückzahlung in einem Monat. Davon möchte ich mein Altkonto ausgleichen und kündigen und dazu eine Otto Rechnung bezahlen. Bei beiden befinde ich mich nicht in einem Mahnstatus, auch sind keinerlei Rechnungen angemahnt oder Pfändungen oder Inkasso hier am Laufen.
Damit wenigstens diese weg sind und weniger Probleme vorhanden sind.
Denn ich will nur mit meinen zwei Hauptgläubigern in die Insolvenz. Außerdem wollte ich keine Probleme mit Otto, bei dem ich ab und zu Kleinigkeiten bestelle.
Ist das erlaubt? Es ist noch kein Antrag auf Insolvenz gestellt. Es handelt sich hier um kleine Beträge von je 300 und 400 Euro.