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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Insolvenzplan - Abstimmungstermin ohne Gläubiger u. Berücksichtigung Verfahrenskosten

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Hey,

zu einem letzte Woche eingereichten Privatinsolvenzantrag, auf dessen offizielle Eröffnung ich jetzt warte, habe ich zwei Fragen, zu denen ich auch nach längerer Online-Recherche keine wirklich belastbare Aussage gefunden habe.

Background - es gibt nur einen Gläubiger (KfW-Studienkredit).

Frage 1:
Ich gedenke einen Insolvenzplan vorzulegen. Voraussichtliche Quote im normalen Inso-Verfahren wären wohl 0%, daher würde ich dort eine Einmalzahlung anbieten, die ein Bekannter sponsoren würde. Quote wäre dann wohl irgendwo bei 7-10%.
Was passiert nun, wenn sich eben dieser eine Gläubiger zum Abstimmungstermin einfach nicht rührt? Grundsätzlich muss er meines Verständnisses nach ja persönlich zum Termin erscheinen, schriftliche Abstimmung ist nur bei getrenntem Abstimmungstermin möglich afaik. So oder so - was passiert bei einer Insolvenzplanabstimmung, bei der sich kein Gläubiger äußert? Gilt der dann als angenommen, als abgelehnt, oder als... was auch immer?
Würde mich hier freuen, wenn man die Antwort möglichst irgendwie belegen könnte, passender Gesetzes- oder Kommentartext, Gerichtsurteil, eigene Erfahrung, irgendwas handfestes.

Frage 2:
Bei Antragsstellung wurde auch der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt. Muss ich diese "Schulden" im Plan irgendwie berücksichtigen? Bzw. sollte ich das tun? Wird mir ansonsten ggf. die Stundung gekippt (auch wenn die Zahlung eines dritten ja nicht in die Masse fällt)? Kann ich die Verfahrenskosten ggf. auch im Plan berücksichtigen, um diese mit "zu erledigen"?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühe!

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